Angemessenes Gehalt babysitter

Stundenlohn für Babysitter

So viel Lohn können Sie als Babysitter verlangen

Sie möchten als Babysitter arbeiten, sind sich aber nicht sicher, welchen Stundenlohn Sie für Ihre Arbeit in Ihrer Region verlangen können? Nutzen Sie doch einfach unseren Stundenlohnrechner!

Kinderbetreuung

Sie haben eine Familie gefunden, für die Sie als Babysitter arbeiten wollen. Allerdings möchten Sie nicht unvorbereitet in die Gehaltsverhandlung gehen und weniger verdienen als Sie in Ihrer Region bekommen könnten? Dann ermitteln Sie Ihr angemessenes Gehalt mit dem Stundenlohnrechner von Care.com.

Stundenlohn Babysitter

Der Rechner bezieht mehrere Faktoren in die Ermittlung eines passenden Stundenlohns für Babysitter ein, wie zum Beispiel die Anzahl der zu betreuenden Kinder, die Erfahrungen, die Sie bereits vorweisen können oder etwa die Anzahl der Stunden, die Sie arbeiten möchten.

Stundenlohnrechner: So einfach geht’s

Um das passende Gehalt in Ihrer Region zu ermitteln,

  1. geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in das dafür vorgesehene Feld ein,
  2. ergänzen den Stundenlohnrechner um die oben genannten Faktoren und
  3. anschliessend ermittelt Ihnen dieser den durchschnittlichen Verdienst eines Kinderbetreuers in Ihrer Region.

In nur wenigen Schritten erhalten Sie so einen angemessenen Lohn, mit dem Sie in die Gehaltsverhandlung mit der Familie gehen können.

Was bestimmt noch den Preis?

Ausgeschlossen vom Stundenlohnrechner sind weitere Faktoren, wie etwa zusätzliche Aufgaben, Fahrtkosten oder Ihre Qualifikationen. Sollten zusätzliche Kriterien, wie leichte Aufgaben im Haushalt oder das Abholen der Kinder mit Ihrem eigenen PKW, in Betracht kommen, sollten Sie Ihr Gehalt dementsprechend anpassen.

Viele Familien haben darüber hinaus Haustiere und wünschen sich, dass der Babysitter kleine Aufgaben diesbezüglich mit übernimmt, anstatt einen Tierbetreuer zu engagieren. Auch in diesem Fall können Sie ein höheres Gehalt verlangen.

Gut zu wissen über die Arbeit als Babysitter

  • Die Bezahlung von Babysittern ist Verhandlungssache.
  • Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie einen Babysitter-Vertrag mit der Familie vereinbaren.

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