Viele Familien brauchen Unterstützung in Ihrem täglichen Leben. Sei es, dass ihr Badezimmer sich nicht von alleine putzt oder dass ein Engpass Mittwochs bei der Kinderbetreuung besteht, weil beide Eltern länger arbeiten müssen. Wichtig ist, sich selbst und seine Bedürfnisse ernst zu nehmen und zu erkennen, dass in solchen Fällen weniger Stress durch mehr Hilfe von aussen heilsam ist. Solch eine Unterstützung hilft, den Alltag zu entzerren und wirkt sich auf alle Familienmitglieder positiv aus.
Entscheidet sich eine Familie für eine Person, die einen Lohn aufgrund der Haushaltsnahen Dienstleistungen (wie ein Babysitter oder eine Haushaltshilfe) erhält, ist eine Anmeldung dieser zur Leistung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vorgeschrieben. Ob diese Person nur einmal oder mehrmals monatlich arbeitet, ist dabei unerheblich.
Meldung zur Sozialversicherung
Die AHV-Anmeldung ist ein unkomplizierter Vorgang. Ein Anmeldeformular ist online abrufbar und muss ausgefüllt, zusammen mit dem AHV-Ausweis des Alltagshelfers an die zuständige AHV-Stelle geschickt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass jede Tätigkeit, für die ein Entgelt gezahlt wird, eine Anmeldepflicht bei der AHV mit sich bringt. Dieses Entgelt ist nicht an eine Barzahlung, sondern auch an gegenseitige Ausgleiche geknüpft.
Neben der AHV (Alters und Hinterlassenenversicherung) kommen die auch Anmeldungen zur IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung) und ALV (Arbeitslosenversicherung) hinzu. Die Anmeldung zur IV/EO/ALV erfolgt parallel bei der Ausgleichskasse, die auch für die Anmeldung zur AHV zuständig ist. Der Arbeitgeber ist innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Anmeldung verpflichtet.
In den verschiedenen Kantonen der Schweiz gibt es auch Dienstleistungsstellen, wie z.B. die ZAS(Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen), die den kompletten Anmeldeprozess für die Arbeitgeber übernimmt. Mit nur einem Formular, das innerhalb von Minuten ausgefüllt ist, erledigen Familien so den gesamten administrativen Anmeldeprozess. Inklusive der Unfallversicherung.
Eine Unfallversicherung ist sinnvoll
Verpflichtend ist zudem der Abschluss einer Unfallversicherung und Berufskrankenversicherung (BU) für die im Haushalt angestellte Person wie z.B. eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter, da die Krankenversicherung im Falle eines Unfalls nicht greift. Erreicht die Arbeitszeit der angestellten Person ein höheres Pensum als acht Stunden pro Woche, ist auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfall (NBU) unumgänglich.
Und seien wir ehrlich. Wie oft stand man putzend auf dem Fensterbrett und hoffte, dass es sich bei dem häufig gehörten Satz „Die meisten Unfälle passieren im Haushalt“ um einen grossen Irrtum handele. Eine Unfallversicherung ist sinnvoll und nicht nur verpflichtend, da sie eine wichtige Absicherung für die Familie und den Betreuer darstellt.