Urlaubsabstimmung

Urlaubsabstimmung mit dem Arbeitgeber

Das sollten Sie beachten

Ob bezahlter oder unbezahlter Urlaub – auf diese Details sollten Sie als Alltagshelfer bei der Urlaubsabstimmung mit Ihrem Auftraggeber unbedingt achten.

Urlaubsabstimmung

Ob Vollzeit-, Teilzeit oder selbständig mit mehreren Jobs – auch Sie als Alltagshelfer bzw. Betreuer sollten sich mindestens einmal im Jahr eine längere Auszeit nehmen und Urlaub machen. Denn diese Pausen sind notwendig und Ihre Belohnung für die harte Arbeit, die Sie in die Familien oder Haushalte stecken, die Sie versorgen.

Nur durch Auszeiten können Sie wieder ausreichend Energie tanken und in Bestform bleiben. Aus diesem Grund möchten viele Arbeitgeber, dass Sie sich diese Zeit nehmen, auch wenn Ihre Abwesenheit ihnen vorübergehend eher Unannehmlichkeiten bereitet. Andere Arbeitgeber hingegen sind sich nicht sicher, ob sie ihrem Alltagshelfer eine bezahlte Auszeit anbieten sollen. Helfen Sie ihnen auf die Sprünge – als Minijobber haben Sie beispielsweise sogar einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Nichtsdestotrotz ist es wichtig, mit Ihrem Arbeitgeber gleich zu Beginn des neuen Kalenderjahres zu besprechen, für wann Sie Ihren Urlaub planen und auf welche Leistungen Sie Anspruch haben. Der effektivste Weg, dies zu tun und alles zu klären, ist natürlich, bevor Sie einen Job annehmen. Aber selbst wenn Sie bereits als Alltagshelfer oder Betreuer tätig und sich nicht sicher über Ihre Urlaubsleistungen sind, ist es nicht zu spät, den Dialog zu eröffnen.

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So fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach bezahltem Urlaub

Das Thema bezahlter Urlaub empfinden viele Alltagshelfer als heikel, weshalb sie zögern, darüber mit ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Wenn Sie Ihre Erwartungen jedoch professionell präsentieren und gut begründen, wird Ihr Arbeitgeber Ihre Anfrage sicherlich sehr ernst nehmen und zumindest darüber nachdenken. Und Sie haben letztlich auch ein besseres Gefühl, weil Sie Ihrerseits alles versucht und zumindest die nötigen Informationen für eine reibungslose Urlaubsplanung geliefert haben. Befolgen Sie folgende Schritte, um eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zu treffen:

1. Wenn Sie bereits konkrete Daten für einen Urlaub haben, kommunizieren Sie diese so zeitnah wie möglich.

Dies ist vor allem zu Beginn eines neuen Jobs wichtig. Der offene und ehrliche Umgang mit Ihrem Arbeitgeber ist letztlich der beste Weg, um ein starkes Vertrauensverhältnis aufzubauen.

2. Fragen Sie aktiv nach, wie viele bezahlte Urlaubstage Ihnen zustehen.

Erkundigen Sie sich, ob Ihnen bezahlter Urlaub zusteht und wenn ja, wie viele Tage im Monat bzw. Jahr. Auch Arbeitgeber, die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, können diese Leistung anbieten. Erklären Sie Ihrem Arbeitgeber, weshalb Sie der Meinung sind, dass dies eine Überlegung wert ist.

3. Fragen Sie, wie lange im Voraus Sie Urlaub ankündigen müssen.

Wenn Sie einen Urlaub planen, muss dieser von Ihrem Arbeitgeber genehmigt werden. Es gehört zum Standard beim Auftraggeber anzufragen, was eine angemessene Zeit für die Vorankündigung Ihres Urlaubs ist. Es zeigt zudem, dass Sie sich auch um die Bedürfnisse des Arbeitgebers sorgen. Und im Fall der Fälle einer Überschneidung der Daten ist es einfach respektvoll, dem Arbeitgeber mit dem Urlaub den Vortritt bzw. das Vorrecht zu lassen.

4. Dokumentieren Sie besprochene Punkte in Ihrem Vertrag.

Es ist immer hilfreich für beide Seiten, einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen. Sobald Sie sich darauf geeinigt haben, welche (bezahlten) Urlaubstage Sie erhalten, sollte dies ordnungsgemäss in Ihrem Arbeitsvertrag dokumentiert werden.

Wie bereits erwähnt und vor allem wenn Sie selbständig sind, stimmen einige Arbeitgeber möglicherweise keiner bezahlten Freizeit zu. In diesem Fall sollten Sie alternative Optionen zum Ausgleichen Ihres Einkommens in Betracht ziehen.

So kompensieren Sie Einkommensverluste

Wenn Sie keinen bezahlten Urlaub bekommen, gibt es ein paar Möglichkeiten, Ihre Einkommensverluste aufgrund der Urlaubszeit zu überbrücken. In den Wochen vor oder nach Ihrem Urlaub können Sie beispielsweise verstärkt bei den von Ihnen betreuten Familien arbeiten oder Sie bieten einige Extradienste an, zum Beispiel:

Ihr Arbeitgeber weiss diese zusätzliche Hilfe sicherlich zu schätzen und Sie können gegebenenfalls sogar Ihre Urlaubskasse aufbessern. Klar hängt es davon ab, ob diese Dienste benötigt oder budgetiert werden können. Aber Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Und ausserdem gibt es noch andere nach Hilfe suchende Auftraggeber in Ihrer Region.

Care.com-Jahreskalender 2020

Um Ihren Urlaub für das Jahr 2020 übersichtlich zu planen und mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen, können Sie gern unseren Jahreskalender nutzen. Den Kalender können Sie einfach herunterladen und ausdrucken:

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