Babysittern zu Coronazeiten

4 Fragen, die Eltern Babysittern in Coronazeiten stellen sollten

Das sollten Sie abklären

Egal ob einem neuen oder bewährten Babysitter – diese Grundsatzfragen sollten Eltern Kinderbetreuern in Coronazeiten unbedingt und immer wieder stellen.

Babysittern in Coronazeiten

Eltern stehen während der Pandemie vor neuen Herausforderungen. Während sie bisher genau wussten, was es bei der Suche nach einer qualifizierten Kinderbetreuung zu beachten gibt, sollten sie nun – neben den üblichen Fragen – im Erstgespräch weitere Dinge in Zusammenhang mit Corona ansprechen.

Einige Familien haben bereits einen zuverlässigen Babysitter, der in Coronazeiten für sie weiterarbeitet und die Kleinen betreut. Auch in diesem Fall ist es wichtig, immer wieder bestimmte Fragen abzuklären, damit alle gesund bleiben. Über folgende Punkte sollten Sie nachdenken, wenn Sie momentan einen Babysitter für Ihr Kind engagieren möchten:

Kennenlernen per Telefon oder Videoanruf

Wenn Sie gerade auf der Suche nach einem neuen Kinderbetreuer sind, nutzen Sie für die Erstgespräche am besten das Telefon oder Videochats. Versuchen Sie beispielsweise über Zoom, Google Hangover oder FaceTime, Kontakt zueinander aufzunehmen. So stellen Sie sicher, dass sich alle wohl fühlen, bevor es möglicherweise zu einem persönlichen Treffen kommt.

Gängige Fragen stellen

Wie immer sind die Sicherheit Ihres Kindes und die Eignung des Betreuers entscheidend für eine positive Betreuungssituation. Stellen Sie also im Vorstellungsgespräch bei allen Kandidaten weiterhin die üblichen Innterviewfragen und halten Sie sich bei persönlichen Treffen an die vorgegebenen Coronabestimmungen.

Babysittern in Coronazeiten

Corona-spezifische Fragen berücksichtigen

Während der aktuellen Gesundheitskrise ist es wichtig, Sicherheitsmaßnahmen direkt anzusprechen und mit dem derzeitigen oder auch zukünftigen Babysitter durchzugehen – und dies natürlich in regelmäßigen Abständen immer wieder. Das Ziel ist eine offene, fortwährende Gesprächskultur, damit alle gut zusammenarbeiten und die Gesundheit der Familie und des Betreuers geschützt werden kann. Experten empfehlen, die folgenden Ergänzungen in den Betreuungsvertrag aufzunehmen:

1. Das strikte Einhalten der Hygieneregeln

  • Lassen Sie die Kinder regelmäßig Hände waschen und desinfizieren – vor allem vor Verlassen des Hauses und nach der Rückkehr, vor und nach dem Essen, nach Benutzung von Töpfchen oder Toilette und nachdem sie die Hände am/im Mund oder der Nase hatten.
  • Motivieren Sie die Kinder immer wieder, weder Hände noch Spielzeug in den Mund zu stecken.
  • Waschen Sie gründlich das Spielzeug ab, welches Kinder in den Mund genommen haben – entweder sofort oder dann, wenn sie damit fertiggespielt haben.
  • Unterbinden Sie das Teilen von Essen, Getränken, Geschirr, Flaschen etc. – also von allem, was in den Mund der Kinder wandern kann.

2. Das Befolgen der Einschränkungen bei der Kinderbetreuung außerhalb des Haushalts

  • Halten Sie einen körperlichen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Menschen, wenn Sie sich außerhalb des Hauses aufhalten.
  • Spielen Sie im Hof, Garten oder auf der Terrasse und gehen Sie lieber zu Fuß oder fahren Sie Roller/Rad im Freien.
  • Der Aufenthalt in Parks ist unter gewissen Auflagen wieder genehmigt. Erkundigen Sie sich dazu jedoch regelmäßig bei den örtlichen Behörden, da sich die Situation täglich ändern kann. Nutzen Sie nach dem Aufenthalt im öffentlichen Raum unbedingt ein Händedesinfektionsmittel.
  • Vermeiden Sie Gruppenaktivitäten in geschlossenen Räumen oder im Freien. Das kann – je nach Ihren persönlichen Auflagen – das Meiden von Bibliotheken, Restaurants, Supermärkten, Geschäften, Kinos, Sportanlagen, Schwimmbädern usw. bedeuten.
  • Vereinbaren Sie keine Playdates.

3. Das sofortige Melden von Krankheitssymptomen

  • Im Falle einer COVID-19-Erkrankung seitens des Auftraggebers (betrifft alle Familienmitglieder) wird der Babysitter von der Arbeit befreit, um ihn vor Ansteckung zu schützen.
  • Der Babysitter erklärt sich wiederum bereit, dem Arbeitgeber telefonisch jegliche Krankheitssymptome zu melden, um dann gemeinsam über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
  • Zeigt ein Kind während der Betreuungszeit Krankheitssymptome, informiert der Babysitter sofort die Eltern.

4. Der Umgang mit Reisen ins Ausland

Treffen Sie hier eine Vereinbarung, mit der sich alle sicher fühlen. Das kann bedeuten, dass Sie sich darauf einigen, dass weder Sie noch der Babysitter momentan Reisen ins Ausland unternehmen darf – insbesondere in Hochrisikogebiete. Oder Sie entscheiden sich, dass nach Reisen eine Quarantänezeit von zwei Wochen eingehalten wird. Sprechen Sie offen miteinander und klären Sie diesen Punkt unbedingt im Vorfeld ab.

Zusätzlich zu diesen Vereinbarungen empfehlen Experten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Kombination mit der Einhaltung eines Mindestabstandes und den entsprechenden Hygienemaßnahmen. Masken schützen vor allem andere, so dass es vorteilhaft ist, diese während der Betreuung zu tragen – Babys und Kleinkinder natürlich ausgenommen.

Zusätzliche Leistungen honorieren

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Für den Fall, dass Ihr Babysitter in Coronazeiten zusätzliche Aufgaben übernimmt – z.B. Wäschewaschen, Hausaufgabenbetreuung o.ä., denken Sie daran, den Stundenlohn entsprechend zu erhöhen und so die Zusatztätigkeiten anzuerkennen. Auch für den Fall einer Corona-bedingten Jobabsage Ihrerseits, sollten Sie eine finanzielle Entschädigung vereinbaren.

Weitere Artikel:

Babysittern in Coronazeiten



Diesen Artikel kommentieren