Au-pair langfristig binden

Aufgaben und Pflichten einer Gastfamilie

Welche Leistungen sind fällig?

Ähnlich wie das Au-pair, übernimmt auch die Gastfamilie bestimmte Pflichten und Aufgaben. Diese Leistungen sollte eine Gastfamilie abseits der Bezahlung erbringen.

Die Aufnahme eines Au-pairs stellt einen Gewinn für beide Seiten dar. Während die Familie selbst die gewünschte Entlastung bei der Beaufsichtigung der Kinder bekommt, erhält das Au-pair Einblicke in den landestypischen Alltag, die Kultur und die Sprache. Wer ein Au-pair beschäftigten möchte, sollte folgende Leistungen erbringen.

Eigenes Zimmer und Verpflegung bereitstellen

Au-pairs verbringen viel Zeit mit ihrer Gastfamilie. Deshalb liegt es auf der Hand, dass es einen Rückzugsort geben muss, wo das Au-pair am Abend die Tür hinter sich schliessen und neue Kraft tanken kann. In Bezug auf das Zimmer gibt es einige Standards, die von Gastfamilien eingehalten werden müssen. Der Raum muss eine Grösse von mindestens 8-9 Quadratmetern an den Tag legen. Das Zimmer muss beheizbar und abschliessbar sein und ein Fenster besitzen, durch das genug Tageslicht einfällt. Darüber hinaus ist es heutzutage unverzichtbar, Internetzugang und WLAN für das neue Familienmitglied bereitzustellen. Richten Sie den Raum gemütlich ein, mit schönen Möbeln und einem bequemen Bett. Um die Hausaufgaben für den Sprachkurs machen zu können, benötigt das Au-pair ausserdem Schreibtisch und Stuhl. Ein paar Zimmerpflanzen und Bilder an der Wand lassen das Zimmer wärmer und freundlicher wirken. Ihre Bemühungen werden sich am Ende positiv auf die Stimmung des Au-pairs auswirken. Daher lohnt es sich in jedem Fall, den Raum vor dem Erstbezug liebevoll einzurichten. Ausserdem versorgt die Gastfamilien das Au-pair mit mindestens drei Mahlzeiten pro Tag.

Mobilität gewährleisten

Ein weiterer Punkt bei der Ausstattung des Au-pairs ist die Mobilität. Bereits für alltägliche Aufgaben, wie die Kinder in den Kindergarten oder die Schule zu bringen, wird in vielen Gegenden ein Auto benötigt. Sie können dem Au-pair entweder ein eigenes Auto oder das Familienauto zur Verfügung stellen. Die Qualität des Aufenthalts erhöht sich umso mehr, wenn dem Gast sogleich die Chance zugestanden wird, mit diesem Auto auch im Alltag unterwegs zu sein, um zum Beispiel Besorgungen zu machen. Natürlich ist ein Auto kein gängiger Standard, doch es lohnt sich in jedem Fall, über dessen Bereitstellung nachzudenken. Gibt es im täglichen Familienleben zahlreiche Aufgaben und Erledigungen, die sich ohne Auto nicht erfüllen lassen, stellt die mangelnde Mobilität vielleicht für die ganze Zeit der Zusammenarbeit eine klare Einschränkung dar. Das Au-pair sollte über einen internationalen Führerschein verfügen, um eine Fahrerlaubnis zu haben. Alternativ bietet sich für die Beförderung auch ein Ticket für den Nahverkehr oder die Bereitstellung eines Fahrrads an. Dadurch kann der Alltag mit noch grösserer Effektivität bestritten werden.

 

Titel

Teilnahme am Sprachkurs ermöglichen

Gastfamilien sollten dem Au-pair die Möglichkeit geben, einen Deutsch-Sprachkurs in der Freizeit besuchen zu können. Je nachdem, wie gut die Deutschkenntnisse des Au-pairs bei der Anreise bereits sind, unterscheidet sich dabei natürlich das Niveau des Kurses. Die Kursgebühren werden vollständig von der Gastfamilie übernommen. Legen Sie die Arbeitszeiten des Au-pairs daher so, dass ein Besuch in der Sprachschule umsetzbar ist. Ein schneller Beginn des Sprachkurses gibt dem Au-pair ausserdem die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen und Gleichgesinnten auszutauschen und Freunde zu finden.

Taschengeld pünktlich bezahlen

Soweit nicht anders vereinbart, erhält ein Au-pair in der Schweiz am Monatsende 500-750 CHF Taschengeld. Dieses sollte nach Möglichkeit nicht in bar ausgezahlt, sondern auf ein dafür vorgesehenes Konto überwiesen werden. Der Vorteil: Das Au-pair hat so die Möglichkeit, bargeldlos mit einer EC-Karte zu bezahlen. Zudem ist ein Konto unerlässlich, wenn die Gastfamilie die Kinderbetreuungskosten später bei der Steuererklärung geltend machen möchte.

Arbeitszeit und Urlaubszeit einhalten

Für jedes Gastland gibt es offiziell festgelegte Arbeitszeiten. Generell variiert die Au-pair Arbeitszeit zwischen 25 und 45 Stunden und darf die Obergrenze nicht überschreiten. In der Schweiz liegt die maximale Wochenarbeitszeit bei 30 Stunden. Halten Sie diese Regelung im Au-pair-Vertrag schriftlich fest. Wie die Arbeitszeit jedoch eingeteilt wird, liegt zum Grossteil in den Händen der Gastfamilie. Das Au-pair muss daher oftmals flexibel auf verschiedene Situationen reagieren, um die gewünschte Entlastung im Alltag zu schaffen. Selbstverständlich sieht die Tätigkeit eines Au-pairs, das sich längerfristig in einem Haushalt befindet, auch Urlaubstage vor. Pro Woche ist aus diesem Grund mindestens ein Urlaubstag vorgeschrieben. Zumindest einmal im Monat sollte dieser auch auf einen Sonntag fallen. Weiterhin ist es wichtig, dass dem Au-pair pro Woche mindestens vier freie Abende zugestanden werden. Darüber hinaus sieht die Aufnahme eines Au-pairs über den Zeitraum eines ganzen Jahres vier Wochen bezahlten Urlaub vor, in denen nicht gearbeitet werden darf. Fährt das Au-pair gemeinsam mit der Familie in den Urlaub und übernimmt weiterhin Aufgaben der Betreuung, so fällt die Urlaubszeit in das Fenster der ganz normalen Arbeitszeit. Lediglich unter der Voraussetzung, dass keine Anwesenheitspflicht besteht, kann in der Praxis von freier Zeit gesprochen werden.

Weiterführende Artikel

Deshalb sollten Sie ein Au-pair aufnehmen

Au-pair gefunden! So geht’s weiter

5 Dinge, die Sie vor der Ankunft Ihres Au-pairs vorbereiten sollten

 



Diesen Artikel kommentieren