Der Integrationsansatz in Schulen verfolgt den Gedanken, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen in das bestehende Schulsystem eingegliedert werden, um das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Damit einhergehend müssen sich Kinder mit Behinderung dem bestehenden System anpassen. Um den Schulalltag gleichermassen zu meistern, werden sie von Integrationshelfern, Schulbegleitern oder Schulassistenten unterstützt.
Gibt es einen Unterschied zwischen Integrationshelfern und Schulbegleitern/ -assistenten?
Inhaltlich ergibt sich kein Unterschied zwischen den Aufgaben eines Integrationshelfers und eines Schulbegleiters. Die unterschiedlichen Bezeichnungen sind lediglich Synonyme füreinander. Der Begriff des Integrationshelfers ist allerdings sprachlich etwas unscharf und verweist darauf, dass in diesem Beruf die Unterstützung von Personen in integrativen Gruppen im Vordergrund steht. Der Begriff des Schulbegleiters bzw. der –assistenten verweist hingegen stärker auf die exakte Aufgabe.
Aufgaben des Schulbegleiters
Im Wesentlichen umfasst die Tätigkeit eines Schulbegleiters drei Bereiche. Er ist zum einen für die medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Des Weiteren trägt er dafür Sorge, dass dem Kind mit Behinderung auch der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und, dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass er die intensive Begleitung des Kindes in der Schule übernimmt, indem er hilft, den Schulalltag zu strukturieren und zu organisieren, die Aufgaben in der Schule gemeinsam zu bearbeiten und den Schüler in seiner Selbstständigkeit und seinem Selbstvertrauen zu fördern. Ausserdem kann er versuchen, das Kind zu ermutigen, soziale Kontakte zu den Mitschülern zu knüpfen. In all diesen Bereichen arbeitet der Schulbegleiter eng mit dem Lehrpersonal zusammen.
Kosten und Finanzierung von Integrationshelfern durch Sozialhilfeträger
Mit einem rechtzeitig vor der Einschulung gestellten Antrag beim zuständigen Sozialamt werden (nach positiv ausfallender Prüfung) die Kosten für einen Integrationshelfer übernommen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben die betroffenen Eltern so noch ausreichend Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Zum Nachweis der Erforderlichkeit eines Integrationshelfers macht es Sinn, wenn sich Eltern bereits im Vorfeld um entsprechende ärztliche Atteste und Bestätigungen der Schule bemühen.
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